Rechtsanwältin Wiebke Otto-Hanschmann
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Rechtsanwältin Wiebke Otto-Hanschmann studierte Rechtswissenschaften an der Goethe Universität in Frankfurt am Main. Während und nach ihrem Studium arbeitete sie am Lehrstuhl von Prof. Dr. Dr. Günter Frankenberg.
Rechtsanwältin Otto-Hanschmann absolvierte ihre Erste Juristische Staatsprüfung im Jahr 2006 mit Auszeichnung durch das Hessische Ministerium für Justiz, Integration und Europa.
In der Folge arbeite sie vier Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Georg Hermes an der Goethe Universität.
Ihr Referendariat absolvierte Frau Otto-Hanschmann am Landgericht Frankfurt am Main. Während dieser Zeit arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Prüfungsabteilung des Dekanats des Fachbereiches Rechtswissenschaft an der Goethe Universität. Ihre Zweite Juristische Staatsprüfung legte sie Anfang 2012 ab.
Seit April 2012 ist Rechtsanwältin Wiebke Otto-Hanschmann bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main als Rechtsanwältin zugelassen.
Im Mai 2012 trat sie in die Kanzlei Baier, Kliebe, Pfaff ein, die heute unter dem Namen Kliebe, Otto-Hanschmann, Pfaff firmiert.
Ihr Fachgebiet ist das allgemeine Strafrecht (z.B. Tötungsdelikte, Freiheitsberaubung, Urkundsdelikte, Diebstahl, Unterschlagung, Raub, Erpressung, Begünstigung, Geldwäsche, Untreue, Straftaten gegen die persönliche Freiheit, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte).
Für Frau Otto-Hanschmann ist das genaue Aktenstudium sowie ein offenes Gespräch mit den Mandant_Innen Grundvoraussetzung einer guten Strafverteidigung.
Genauso wichtig, wie das Tätigwerden im Vorfeld, ist ihr eine gute Zusammenarbeit während der Hauptverhandlung.
Sie betreut Ihre Mandant_Innen auch in Strafvollzugsangelegenheiten.
Frau Otto-Hanschmann ist über das Strafrecht hinaus auch im Familienrecht tätig.
Rechtsanwältin Otto-Hanschmann ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein und der Vereinigung hessischer Strafverteidiger e.V.
Rechtsanwältin Otto-Hanschmann ist Mitautorin der 2. Auflage des Münchener Anwaltshandbuchs der Strafverteidigung.
Tätigkeitsfeld: Strafrecht, Familienrecht