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Migrationsrecht

Im Rahmen der weltweiten Migrationsbewegungen ist es notwendig, sämtliche Bereiche des Migrationsrechtes mitzudenken, wenn es um die Lösung der Fragen geht: kann eine Person nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten. Eine Vielzahl von europäischen Rechtsquellen, internationalen Verträgen und Abkommen sowie die nationalen Gesetze und Verordnungen regeln diese Fragen und – so lehrt uns die Erfahrung – kein Fall ist wie der andere. Durch Kenntnis der Rechtsmaterie und der Arbeitsabläufe bei den zuständigen Behörden können wir Ihnen auf der Basis ausführlicher Gespräche zeigen, ob und welche Möglichkeiten bestehen und welche Risiken zu bedenken sind.

Das Migrationsrecht umfasst die Vertretung gegenüber Behörden und vor Verwaltungsgericht in folgenden Bereichen:

  • Visa (Schengen)
  • Visa (für langfristige Aufenthalte)
    (jeweils mit dem Rechtsmittel der Remonstration )
  • Familienzusammenführung (Ehegattennachzug, Kindernachzug, Nachzug sorgeberechtigter Elternteile, Nachzug sonstiger Familienangehöriger)
  • Aufenthalt zur schulischen oder beruflichen Ausbildung und zum Studium
    Aufenthalt zum Zwecke der Beschäftigung oder der selbständigen Erwerbstätigkeit (business)
  • Arbeitsgenehmigungsrecht
  • Berufszulassungsrecht sowie Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
  • Eheschließungsverfahren
  • humanitäre Aufenthalte
  • Ausweisung
  • Aussetzung der Abschiebung (Duldung) und Abschiebungshaft

Rechtsanwalt Tim W. Kliebe
Rechtsanwalt Dr. Jonathan Leuschner
Rechtsanwältin Susanne Giesler
Rechtsanwalt Victor Pfaff