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Staatsangehörigkeitsrecht

Zu diesem Rechtsgebiet gehören unter anderem:

  • die Einbürgerung nach acht, sieben oder manchmal schon sechs Jahren Aufenthalt in Deutschland (mit oder ohne Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit),
  • die Ermessenseinbürgerung nach kürzerer Aufenthaltsdauer,
  • der Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland,
  • die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit,
  • der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit ohne Verlust der deutschen (Verfahren der Genehmigung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit).

Rechtsanwalt Tim W. Kliebe
Rechtsanwalt Dr. Jonathan Leuschner
Rechtsanwältin Susanne Giesler
Rechtsanwalt Victor Pfaff