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Staatsangehörigkeitsrecht

Zu diesem Rechtsgebiet gehören unter anderem:

  • die Einbürgerung nach acht, sieben oder manchmal schon sechs Jahren Aufenthalt in Deutschland (mit oder ohne Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit),
  • die Ermessenseinbürgerung nach kürzerer Aufenthaltsdauer,
  • der Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland,
  • die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit,
  • der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit ohne Verlust der deutschen (Verfahren der Genehmigung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit).

Rechtsanwalt Tim W. Kliebe
Rechtsanwältin Susanne Giesler
Rechtsanwalt Victor Pfaff