Staatsangehörigkeitsrecht
Zu diesem Rechtsgebiet gehören unter anderem:
- die Einbürgerung nach acht, sieben oder manchmal schon sechs Jahren Aufenthalt in Deutschland (mit oder ohne Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit),
- die Ermessenseinbürgerung nach kürzerer Aufenthaltsdauer,
- der Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland,
- die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit,
- der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit ohne Verlust der deutschen (Verfahren der Genehmigung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit).
Rechtsanwalt Tim W. Kliebe
Rechtsanwältin Susanne Giesler
Rechtsanwalt Victor Pfaff